Präsidialrepublik Santa Lemusa
Die auf Santa Lemusa heute gültige Form der Demokratie ist die der repräsentativen Demokratie.
Regierung
Alle sechs Jahre wählt das Volk den Präsidenten, der den Regierungschef bestimmt und die Ministerposten besetzt. Die Regierung operiert relativ souverän (nur für eine Reihe von ausserordentlichen politischen Entscheiden, Kriegseintritt etc., schreibt die Verfassung die direkte Volksbefragung vor). Auch gegenüber dem Parlament ist die Regierung relativ unabhängig und kann viele Fragen ohne Beteiligung der Nationalversammlung lösen. Der Präsident kann auch nicht durch das politische Misstrauensvotum einer Parlamentsmehrheit abgesetzt werden (sondern nur aufgrund rechtlicher Verfehlungen nach einem Amtsenthebungsverfahren).
Parlament
Alle fünf Jahre wählt das Volk die 33 Mitglieder der Nationalversammlung (Chambre des Députés). Dieses Parlament übt die Gesetzgebung aus, bestimmt das Budget und kontrolliert die Regierung. Die Abgeordneten haben gegenüber der Regierung oder einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft. Theoretisch kann das Parlament den Präsidenten zwar nicht absetzen - es kann jedoch einen sogenannten «Rücktrittsaufruf» formulieren, der in der Geschichte von Santa Lemusa bisher immer zum Rücktritt des Präsidenten geführt hat (so wurde etwa 1983 Xavier Tisuis zum Rücktritt gebracht).
Mehrheit und Opposition
In der Regel zerfällt die Nationalversammlung in einen Regierungsflügel (die Mehrheit) und eine Opposition. Meist stammen der Präsident und der regierende Flügel des Parlaments aus demselben politischen Lager. Manchmal aber muss der Präsident mit einer Mehrheit aus dem gegnerischen Lager regieren. Auf Santa Lemusa hat sich ein Mehrparteiensystem etabliert, das die politischen Geschicke des Landes bestimmt. – Im Grundsatz wird Santa Lemusa schon seit 1902 als Präsidialrepublik regiert. Die heutige Verfassung stammt von 1965 und wurde mehrfach modifiziert, zuletzt 1999. Sämtliche Verfassungsänderungen müssen auf Santa Lemusa vom Volk abgesegnet werden.
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